Fast jede/r der oder die sich politisch engagiert, auf Demos geht, auf der Straße aktiv ist, zu Fußballspielen fährt oder eben einfach nur nicht aussieht, wie eine stereotype Kartoffel, wird sich schon mit Polizeigewalt konfrontiert gesehen haben.
Schmerzgriffe, Schikane, Körperverletzung, Schlagstockzugriffe, Faustschläge, Racial Profiling sind bei der Polizei an der Tagesordnung. Laut Studie der Uni Bochum aus dem Jahr 2025 gibt es in Deutschland jährlich mindestens 12.000mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizist*innen und damit fünf Mal mehr als angezeigt. Strafrechtlich geahndet werden sie allerdings nur äußerst selten. So landen weniger als zwei Prozent der Fälle vor Gericht und nicht einmal ein Prozent münden in einer Verurteilung. Oft steht das Wort der Betroffenen gegen das der Beamten.
Maßgeblich verantwortlich für diese geringe Aufklärungs- und Verurteilungsquoten sind zuvorderst die Staatsanwaltschaften, die ihr Verhältnis zur Polizei nicht belasten wollen und Polizist*innen, die sich gegenseitig decken. Außerdem ist in den meisten Staatsanwaltschaften die Grundannahme verbreitet, dass Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt in der Regel unberechtigt sind, weshalb schon keine Anklage erhoben wird.
Wohingegen Polizei und Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen gegen Personen bspw. der Klimabewegung oder Antifaschist*innen sehr gerne und begierig eine planmäßig zusammenarbeitende Struktur im Sinne einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung erkannt haben wollen, um das komplette Besteck der Überwachungs-, Durchleuchtungs- und Durchsuchungsmaßnahmen anwenden zu können, wird bei der Masse an rechtswidrigem Handeln der Staatsdiener regelmäßig von Einzeltätern gesprochen.
In Anbetracht der tausenden Fälle scheint es offensichtlich, dass es sich um ein institutionelles und systematisches Problem handeln muss, dass den kompletten Polizeiapparat betrifft. Korpsgeist, Rassismus und eine Nähe zu rechtem Gedankengut und rechtsextremen Strukturen sind bei der Polizei an der Tagesordnung und maßgeblicher Antrieb rechtswidrigen Handelns und der konsequenten Vertuschung. In der öffentlichen Debatte wird dies jedoch kaum so benannt. Vielmehr wird immer wieder das Narrativ des Einzelfalles bemüht. In der Polizei scheint das einmalige und unerklärliche Phänomen der Einzeltätergruppe vorzuherrschen.